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BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 61.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besoldung - Freie Heilfürsorge - Erstattungsgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3011 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 61.92
Der beschließende Senat hat im Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 2 C 44.88 - (Buchholz 270 § 15 Nr. 4) im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1990 - BvF 3/88 - (BVerfGE 83, 89) die in BVerwGE 77, 331 vertretene Auffassung aufgegeben und die Einführung der 100 %-Erstattungsgrenze im Beihilferecht mit höherrangigem Recht für vereinbar erklärt. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 61.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85
Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 61.92
Der beschließende Senat hat im Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 2 C 44.88 - (Buchholz 270 § 15 Nr. 4) im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1990 - BvF 3/88 - (BVerfGE 83, 89) die in BVerwGE 77, 331 vertretene Auffassung aufgegeben und die Einführung der 100 %-Erstattungsgrenze im Beihilferecht mit höherrangigem Recht für vereinbar erklärt. - BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 44.88
Beschränkung der Beihilfefähigkeit - Erstattungsgrenze - Höherrangiges Recht
Auszug aus BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 61.92
Der beschließende Senat hat im Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 2 C 44.88 - (Buchholz 270 § 15 Nr. 4) im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1990 - BvF 3/88 - (BVerfGE 83, 89) die in BVerwGE 77, 331 vertretene Auffassung aufgegeben und die Einführung der 100 %-Erstattungsgrenze im Beihilferecht mit höherrangigem Recht für vereinbar erklärt.